Nutzungsbedingungen der Landtechnik-Community traktortalk, c/o LV digital GmbH, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster im folgenden kurz traktortalk genannt:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von traktortalk regeln die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Online-Medien für Bewertungen von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen. Die Dienstleistung von traktortalk besteht darin, eine Eingabemaske für Testberichte bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inhalte freizuschalten und die Abrufbarkeit der Testberichte aus der traktortalk-Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
Mit der Teilnahme an traktortalk erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.
Beim Teilnehmer muss es sich um eine juristische Person und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und Personengesellschaften handeln. Minderjährigen ist eine Inserierung untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Angaben zu seiner Person und der Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. traktortalk stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Testberichten zur Verfügung. Auf den Inhalt der Testberichte nimmt traktortalk keinen Einfluss. Insbesondere ist traktortalk nicht selbst Anbieter der eingestellten Inhalte.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Er ist darüber hinaus verpflichtet, traktortalk umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch seiner Zugangsdaten gibt.
traktortalk behält sich vor, Teilnehmer auszuschließen, sofern sie gegen die AGBs verstoßen.
Die Testberichte dürfen weder durch Formulierung, noch durch Inhalt oder verfolgten Zweck gegen geltendes Recht verstoßen. traktortalk behält sich das Recht vor, Testberichte abzulehnen, zu ändern oder zu löschen, ebenso das Recht, einzelne Teilnehmer auf Dauer von der Teilnahme auszuschließen. Nicht gestattet sind alle Testberichte mit nicht zutreffendem oder rechtswidrigem Inhalt. Jeder Testbericht kann mit Fotos illustriert werden. Die Bilder dürfen ausschließlich den tatsächlich bewerteten Gegenstand darstellen und dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen. Es dürfen ausschließlich eigene Fotos der Maschinen verwendet werden und jegliche Verfremdung der Bilder (Logos, Platzierung von Website oder Werbung etc.) ist nicht erlaubt. Fotos aus Prospekten (z.B. des Herstellers) dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Es ist unzulässig, mit dem Inserat Werbung zu betreiben. Wir behalten uns das Recht vor, verfremdete Fotos automatisch und ohne Rückfrage zu löschen.
Unsere Website nutzt das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Fa. INFOnline (https://www.infonline.de) für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Nutzung unserer Angebote. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die SZM- Reichweitenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ entweder einen Cookie mit der Kennung „ivwbox.de“ oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Computers erstellt wird. IP-Adressen werden in dem Verfahren nicht gespeichert und nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Die Reichweitenmessung wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Ziel der Reichweitenmessung ist es, die Nutzungsintensität und die Anzahl der Nutzer einer Website statis- tisch zu bestimmen. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
Für Web-Angebote, die Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW – www.ivw.eu) sind oder an der Studie „internet facts“ der Arbeits- gemeinschaft Online-Forschung e.V. (AGOF – www.agof.de) teilnehmen, werden die Nutzungssta- tistiken monatlich von der AGOF und der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (ag.ma - www.agma-mmc.de), sowie der IVW veröffentlicht und können unter http://www.agof.de, http://www.agma-mmc.de und http://www.ivw.eu eingesehen werden.
Neben der Veröffentlichung von Messdaten überprüft die IVW das SZM-Verfahren regelmäßig im Hinblick auf eine regel- und datenschutzkonforme Nutzung.
Weitere Informationen zum SZM-Verfahren finden Sie auf der Website der INFOnline GmbH (https://www.infonline.de), die das SZM-Verfahren betreibt, der Datenschutzwebsite der AGOF (http://www.agof.de/datenschutz) und der Datenschutzwebsite der IVW (http://www.ivw.eu).
Sie können der Datenverarbeitung durch das SZM unter folgendem Link widersprechen:
http://optout.ivwbox.de
Verwendung von Facebook-Plugins
Auf
diesen Internetseiten werden Plugins des sozialen Netzwerkes
facebook.com verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California
Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook").
Wenn Sie
mit einen solchen Plugin versehene Internetseiten unserer
Internetpräsenz aufrufen, wird eine Verbindung zu den Facebook-Servern
hergestellt und dabei das Plugin durch Mitteilung an Ihren Browser auf
der Internetseite dargestellt. Hierdurch wird an den Facebook-Server
übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie
dabei als Mitglied bei Facebook eingeloggt, ordnet Facebook diese
Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Bei der
Nutzung der Plugin-Funktionen (z.B. Anklicken des "Gefällt mir"-Buttons,
Abgabe eines Kommentars) werden auch diese Informationen Ihrem
Facebook-Konto zugeordnet, was Sie nur durch Ausloggen vor Nutzung des
Plugins verhindern können.
Nähere Informationen zur Erhebung und
Nutzung der Daten durch Facebook, über Ihre diesbezüglichen Rechte und
Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den
Datenschutzhinweisen von Facebook.
Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Berechtigten gestattet.
Die Leistung von traktortalk ist erbracht, wenn das Internetprogramm über das Jahr im Durchschnitt zu mindestens 90% läuft. Die Erfüllung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen und technischen Kapazitäten. traktortalk ist darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der Leistungen aus wichtigem Grund, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, zu unterbrechen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenarbeiten oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Änderungen der AGBs werden auf den Seiten von traktortalk bekannt gegeben.
Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers gegen traktortalk wegen etwaiger Mängel sind schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung der Ansprüche unterliegt einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten. Nach Ablauf von zwölf Monaten verjähren die Ansprüche des Teilnehmers.
Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen können diesen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Zustandekommen traktortalk gegenüber ohne Begründung schriftlich widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald das Inserat des Teilnehmers auf der traktortalk-Website eingestellt ist und damit die Dienstleistung von traktortalk in Anspruch genommen wird.
Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Münster/Westfalen.
Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Münster/Westfalen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluß ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, dem Newsletterversand und den mobilen Endgeräten zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste bzw. die Mediadaten der LV digital GmbH (LV), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens LV nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. LV schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG grundsätzlich nur auf Grundlage seiner AGB. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsabschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. LV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner, Pop-up-Werbung ...) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen – kostenpflichtig, gemäß der dann geltenden Preisliste.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LV nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass LV zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig (gemäß der in den Mediaunterlagen angegebenen Frist) vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 10 MB pro E-Mail weitergeleitet.
(2) Die Pflicht LVs zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten LVs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis
(1) LV behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
(2) Insbesondere kann LV ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechte/Rechteeinräumung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt LV im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird LV von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt LV sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung
(1) LV gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Basis für die Auswertung und Abrechnung sind die durch LV ermittelten AdImpressions. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
(2) Soweit LV dies gewährleistet, hat der AG bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil der noch nicht erbrachten Medialeistung; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
(3) Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt LV nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server von LV.
(4) Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von LV liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der AG insoweit, wie unter Ziff. 11.2. beschrieben, LV das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt LV keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
(5) LV wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. LV wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten.
(6) LV steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LV beruhen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht, von LV nicht zu vertreten ist oder die Arbeiten lediglich im Interesse des AGs erfolgen.
(7) LV und der Dienstanbieter schließen im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus.
(8) LV ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
(9) LV leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet LV höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die LV für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
(10) Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(11) Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie von LV gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
(12) LV übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
(13) Ziff. (13) und (14) gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
(14) Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die LV durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Der AG stellt LV von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den AG bzw. auf Grund der vom AG erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der AG, LV bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
(15) Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter von LV sowie auf ihre Erfüllungsgehilfen.
(16) Soweit LV zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat LV den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
11. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.
12. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von LV bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
13. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. LV kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen LV, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Kündigung
Kündigung von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils eine Woche vor Schaltungsbeginn. Für Stornierungen ab vier Wochen bis eine Woche vor Schaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags fällig. Speziell die Premium-Partnerschaft und die Teilnahme am Branchenverzeichnis verlängert sich nach Ablauf eines Buchungsjahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Buchungszeitraumes gekündigt wird. LV ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
15. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nicht anders vereinbart, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel, soweit das angelieferte Werbemittel diese Spezifikation erfüllt, für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.
16. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der AG wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von LV, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
17. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Münster.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Münster. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Münster vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
18. Schlussbestimmungen
(1) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(3) Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preistabellen, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien sowie dem Skonto vor.
(4) Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Nutzungsbedingungen der Internet-Börse für gebrauchte Landtechnik www.traktortalk.de, c/o Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster im folgenden kurz traktortalk genannt:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von traktortalk regeln die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Online-Medien für Anbieter und Suchende von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen. Die Dienstleistung von traktortalk besteht darin, eine Eingabemaske für Testberichte bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inhalte freizuschalten und die Abrufbarkeit der Testberichte aus den traktortalk-Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
Mit der Teilnahme an traktortalk erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.
Beim Teilnehmer muss es sich um eine juristische Person und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften handeln. Minderjährigen ist eine Inserierung untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Angaben zu seiner Person und der Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. traktortalk stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Inseraten zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt traktortalk keinen Einfluss. Insbesondere ist traktortalk nicht selbst Anbieter der eingestellten Inhalte.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Er ist darüber hinaus verpflichtet, traktortalk umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch seiner Zugangsdaten gibt.
traktortalk behält sich vor, Teilnehmer auszuschließen, sofern sie gegen die AGBs verstoßen.
Die Testberichte dürfen weder durch Formulierung, noch durch Inhalt oder verfolgten Zweck gegen geltendes Recht verstoßen. traktortalk behält sich das Recht vor, Angebote abzulehnen, zu ändern oder zu löschen, ebenso das Recht, einzelne Anbieter auf Dauer von der Teilnahme auszuschließen. Nicht gestattet sind alle Testberichte mit nicht zutreffendem oder rechtswidrigem Inhalt.
Fehler in den Maschinenangaben und in den persönlichen Daten sind umgehend zu korrigieren.
Teilnehmer von traktortalk erklären sich einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen dieser Geschäftbeziehung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Die für die Geschäftsbeziehung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
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Die Reichweitenmessung wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Ziel der Reichweitenmessung ist es, die Nutzungsintensität und die Anzahl der Nutzer einer Website statis- tisch zu bestimmen. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
Für Web-Angebote, die Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW – www.ivw.eu) sind oder an der Studie „internet facts“ der Arbeits- gemeinschaft Online-Forschung e.V. (AGOF – www.agof.de) teilnehmen, werden die Nutzungssta- tistiken monatlich von der AGOF und der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (ag.ma - www.agma-mmc.de), sowie der IVW veröffentlicht und können unter http://www.agof.de, http://www.agma-mmc.de und http://www.ivw.eu eingesehen werden.
Neben der Veröffentlichung von Messdaten überprüft die IVW das SZM-Verfahren regelmäßig im Hinblick auf eine regel- und datenschutzkonforme Nutzung.
Weitere Informationen zum SZM-Verfahren finden Sie auf der Website der INFOnline GmbH (https://www.infonline.de), die das SZM-Verfahren betreibt, der Datenschutzwebsite der AGOF (http://www.agof.de/datenschutz) und der Datenschutzwebsite der IVW (http://www.ivw.eu).
Sie können der Datenverarbeitung durch das SZM unter folgendem Link widersprechen:
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Die Leistung von traktortalk ist erbracht, wenn das Internetprogramm über das Jahr im Durchschnitt zu mindestens 90% läuft. Die Erfüllung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen und technischen Kapazitäten. traktortalk ist darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der Leistungen aus wichtigem Grund, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, zu unterbrechen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenarbeiten oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Änderungen der AGBs werden auf den Seiten von traktortalk bekannt gegeben.
Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers gegen traktortalk wegen etwaiger Mängel sind schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung der Ansprüche unterliegt einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten. Nach Ablauf von zwölf Monaten verjähren die Ansprüche des Teilnehmers.
Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen können diesen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Zustandekommen traktortalk gegenüber ohne Begründung schriftlich widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald das Inserat des Teilnehmers auf der traktortalk-Website eingestellt ist und damit die Dienstleistung von traktortalk in Anspruch genommen wird.
Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Münster/Westfalen.
Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Münster/Westfalen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluß ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.